FG Niedersachsen - Urteil vom 26.10.2006
16 K 552/04
Normen:
UStG § 15 Abs. 2 Nr. 1;

Vermietung eines Seniorenheims; Inventarüberlassung als Teil der steuerfreien Vermietungsleistung

FG Niedersachsen, Urteil vom 26.10.2006 - Aktenzeichen 16 K 552/04

DRsp Nr. 2010/4749

Vermietung eines Seniorenheims; Inventarüberlassung als Teil der steuerfreien Vermietungsleistung

1. Für die umsatzsteuerliche Einordnung erbrachter Leistungen sind die vertraglichen Vereinbarungen der am Leistungsaustausch Beteiligten maßgeblich. 2. Bei der Vermietung eines betriebs- und benutzungsfähigen Seniorenheims ist die damit verbundene Inventarüberlassung Teil der steuerfreien Vermietungsleistung. 3. Die Vermietung eines solchen Heimes beinhaltet die Leistung eines unteilbaren Ganzes, das auch nicht unter dem Gesichtpunkt der Überlassung von Betriebsvorrichtungen aufzuteilen wäre. 4. Geschirr und Mobiliar fallen nicht unter den Begriff Betriebsvorrichtung.

Normenkette:

UStG § 15 Abs. 2 Nr. 1;

Tatbestand: