UStG (1980) § 4 Nr. 12 lit. a § 9 § 15 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BB 2001, 1078
BFH/NV 2001, 989
BFHE 194, 488
BStBl II 2008, 495
DB 2001, 1074
DStR 2001, 845
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf,
Vermietungsumsätze an Ehegatten
BFH, Urteil vom 01.02.2001 - Aktenzeichen V R 79/99
DRsp Nr. 2001/8060
Vermietungsumsätze an Ehegatten
»1. Mieten Ehegatten Räume zum Betrieb eines Ladenlokals, das nur von einem der Ehegatten als Unternehmer geführt wird, so sind sie --mangels anderer Anhaltspunkte zu jeweils 50 v.H.-- die Leistungsempfänger, wenn sie nicht gemeinsam (z.B. als GbR) unternehmerisch tätig sind (vgl. Senatsurteil vom 7. November 2000 V R 49/99).2. In diesem Fall ist eine Option des Vermieters zur Steuerpflicht seiner Vermietungsumsätze insoweit wirksam, als die Vermietungsumsätze an den Ladenbetreiber ausgeführt werden, also zu 50 v.H.«
Normenkette:
UStG (1980) § 4 Nr. 12 lit. a § 9 § 15 Abs. 1 Nr. 1 ;
Gründe:
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