FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 27.02.2002
3 K 62/01
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 2 Abs. 1 § 3 Abs. 9 ;

Vermittlung von Gebrauchtfahrzeugen nach Russland bzw. Weißrussland als nachhaltige unternehmerische Tätigkeit; Umsatzsteuerbescheid 1996 und 1997

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.02.2002 - Aktenzeichen 3 K 62/01

DRsp Nr. 2004/6792

Vermittlung von Gebrauchtfahrzeugen nach Russland bzw. Weißrussland als nachhaltige unternehmerische Tätigkeit; Umsatzsteuerbescheid 1996 und 1997

Die Vermittlung einer Vielzahl von Gebrauchtwagen durch einen Betreiber einer Fahrschule und einer Fahrzeugvermietung stellt eine nachhaltige unternehmerische Tätigkeit dar. Für die Beurteilung der Nachhaltigkeit der Vermittlungstätigkeit wird nicht darauf abgestellt, ob der Vermittler im Hauptberuf als Unternehmer selbständig tätig oder z.B. als Angestellter nichtselbständig tätig ist.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 2 Abs. 1 § 3 Abs. 9 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob Provisionserlöse des Klägers der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind.