I.
Aufgrund eines gegen den Lebensgefährten der Antragstellerin W. S. gerichteten Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts R. vom 15.01.2004 durchsuchte die Steuerfahndungsstelle des Antragsgegners am 24.03.2004 u. a. die gemeinsamen Wohnräume der Antragstellerin und ihres Lebensgefährten. Dabei wurden Unterlagen sichergestellt, aus denen sich ergab, dass die Antragstellerin in erheblichem Umfang für die Fa. A.-GmbH tätig war und hieraus Provisionserlöse erzielte.
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