Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 28.09.2023 - 5 K 1404/18 U aufgehoben, soweit es die Klage abgewiesen hat.
Die Umsatzsteuerbescheide 2013 und 2014 jeweils vom 10.07.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 03.04.2018 werden dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer für 2013 auf ... € und für 2014 auf ... € festgesetzt wird.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
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