Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 9. Februar 2018 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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