AO § 370 Abs. 1; Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1) in der durch die Richtlinie 2000/65/EG des Rates vom 17. Oktober 2000 geänderten Fassung (ABl. L 269, S. 44) Art. 28c Teil A Buchst. a; UStG § 1 Abs. 1; UStG § 4 Nr. 1 Buchst. b; UStG § 6a Abs. 1; UStG § 6a Abs. 3; UStG § 18a Abs. 1; UStG § 18b; UStDV § 17a;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
BGH, vom 07.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 1 StR 41/09
Versagung der Befreiung innergemeinschaftlicher Warenlieferungen von der Mehrwertsteuer bei deren Hinterziehung; Aktive Teilnahme des Verkäufers an der Hinterziehung; Befugnisse der Mitgliedstaaten im Rahmen der Bekämpfung von Steuerhinterziehungen, Steuerumgehungen und etwaigen Missbräuchen; Strafverfahren gegen R
EuGH, Urteil vom 07.12.2010 - Aktenzeichen Rs. C-285/09
DRsp Nr. 2011/2354
Versagung der Befreiung innergemeinschaftlicher Warenlieferungen von der Mehrwertsteuer bei deren Hinterziehung; Aktive Teilnahme des Verkäufers an der Hinterziehung; Befugnisse der Mitgliedstaaten im Rahmen der Bekämpfung von Steuerhinterziehungen, Steuerumgehungen und etwaigen Missbräuchen; Strafverfahren gegen R
Unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, wenn also eine innergemeinschaftliche Lieferung von Gegenständen tatsächlich stattgefunden hat, der Lieferer jedoch bei der Lieferung die Identität des wahren Erwerbers verschleiert hat, um diesem zu ermöglichen, die Mehrwertsteuer zu hinterziehen, kann der Ausgangsmitgliedstaat der innergemeinschaftlichen Lieferung aufgrund der ihm nach dem ersten Satzteil von Art. 28c Teil A Buchst. a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in der durch die Richtlinie 2000/65/EG des Rates vom 17. Oktober 2000 geänderten Fassung zustehenden Befugnisse die Mehrwertsteuerbefreiung für diesen Umsatz versagen.
URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer)
7. Dezember 2010
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