FG Baden-Württemberg - Urteil vom 12.11.2009
12 K 273/04
Normen:
UStG § 4 Nr. 1; UStG § 6a; UStG § 25d Abs. 1 S. 1; UStDV § 17a; UStDV § 17b; UStDV § 17c; BGB § 166; BGB § 278;
Fundstellen:
EFG 2010, 673

Versagung der Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung wegen Beteiligung an systematischem Umsatzsteuerbetrug

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.11.2009 - Aktenzeichen 12 K 273/04

DRsp Nr. 2010/3131

Versagung der Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung wegen Beteiligung an systematischem Umsatzsteuerbetrug

1. Bei der Lieferung hochwertiger PKW sind an die Nachweispflicht der innergemeinschaftlichen Lieferung besonders hohe Anforderungen zu stellen, wenn der Lieferung ein Barverkauf zu Grunde liegt. In solchen Fällen muss der Unternehmer sich über den Namen, die Anschrift und die Vertretungsmacht des angeblichen Vertreters des Abnehmers vergewissern und entsprechende Belege vorlegen können. 2. Die Nachweispflicht des Unternehmers ist keine materiellrechtliche Voraussetzung für die Befreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung, wenn aufgrund der objektiven Beweislage feststeht, dass die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 UStG vorliegen. 3. Die innergemeinschaftliche Lieferung setzt voraus, dass die Befugnis, wie ein Eigentümer über den Gegenstand zu verfügen, auf den Erwerber übergegangen ist und der gelieferte Gegenstand vom Lieferstaat in einen anderen Mitgliedstaat physisch verbracht worden ist.