I.
Zwischen den Beteiligten ist im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes streitig, ob die Versagung des Vorsteuer- und des Betriebsausgabenabzugs aus Eingangsrechnungen von Frau A rechtmäßig war.
1. a. Der Antragsteller betrieb im Streitjahr 2012 ein Transportunternehmen, dessen Gegenstand die Containerbeförderung im Hamburger Hafen war. Der Antragsteller erbrachte seine Transportleistungen mit eigenen Lkw, u. a. mit einer Sattelzugmaschine (18t-LKW) mit dem amtlichen Kennzeichen HH-XX, unter Einschaltung angestellter Kraftfahrer. Diese Sattelzugmaschine hatte der Antragsteller am 04.11.2011 für netto ... € erworben (Betriebsprüfungsarbeitsakte -BpAA- Bl. 116).
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