FG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 22.01.2015
5 V 5260/14
Normen:
UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1; UStG § 3 Abs. 1; UStG § 3 Abs. 9; FGO § 69 Abs. 2 S. 2; FGO § 69 Abs. 3 S. 1;
Fundstellen:
BB 2015, 982

Versand von Lebensmitteln mit Kochrezepten als umsatzsteuerlich dem ermäßigten Steuersatz unterliegende Lieferung von Lebensmitteln oder als einheitliche, dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistung

FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2015 - Aktenzeichen 5 V 5260/14

DRsp Nr. 2015/5901

Versand von Lebensmitteln mit Kochrezepten als umsatzsteuerlich dem ermäßigten Steuersatz unterliegende Lieferung von Lebensmitteln oder als einheitliche, dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistung

1. Im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung: Vertreibt ein Unternehmen per Internet Boxen, die es mit von ihm zusammengestellten handelsüblichen und originalverpackten Lebensmitteln und Kochrezepten bestückt, und sind die Lebensmittel mengenmäßig so ausgewählt, dass die Kunden die beigefügten Rezepte damit kochen können, so handelt es sich auch dann um dem ermäßigten Steuersatz unterliegende Lieferungen von Lebensmitteln und nicht um dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistungen, wenn das Unternehmen damit wirbt, dass die Lebensmittel aus kontrollierter Herkunft stammen, die Zutaten besonders sorgfältig ausgewählt sind und die Rezepte gemeinsam mit Ernährungswissenschaftlern und Kochprofis entwickelt werden.