Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 17.10.2017 –
Die Sache wird an das Finanzgericht Münster zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, ist Gesamtrechtsnachfolgerin der Q–GmbH & Co KG, die ihrerseits Gesamtrechtsnachfolgerin der Q–GmbH war.
Die Q-GmbH hatte in 2009 gemäß § 89 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) einen Antrag auf verbindliche Auskunft zur Umsatzsteuerfreiheit nach § 4 Nr. 11 des Umsatzsteuergesetzes () von Leistungen bei der Vermittlung von Versicherungsschutz für besondere Risiken aufgrund von Straftaten Dritter (wie etwa bei Entführungen oder bei Piraterie) unter Vorlage eines Vertragsentwurfs gestellt. Nach dem Vertragsentwurf sollten
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