FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 18.06.2025
7 K 7173/22
Normen:
FGO § 74; AO § 227; UStG § 17 Abs. 2; BGB § 242;

Verstoß gegen Treu und Glauben bei Änderung der Rechtsauffassung im Zusammenhang mit der Annahme einer Anwendbarkeit des § 27 Abs. 19 UStG im Rahmen eines übersandten Abtretungsvertrags

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.06.2025 - Aktenzeichen 7 K 7173/22

DRsp Nr. 2025/10769

Verstoß gegen Treu und Glauben bei Änderung der Rechtsauffassung im Zusammenhang mit der Annahme einer Anwendbarkeit des § 27 Abs. 19 UStG im Rahmen eines übersandten Abtretungsvertrags

Verstoß gegen Treu und Glauben bei Änderung der Rechtsauffassung Ein Anspruch auf Erlass nach § 227 AO kann bestehen, wenn der Beklagten gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt, weil er zunächst einen Abtretungsvertrag mit einer nicht korrekten Forderungsaufstellung übersandt hat und die Anwendbarkeit des § 27 Abs. 19 UStG annimmt und später von einer Nichtanwendbarkeit des § 27 Abs. 19 UStG ausgeht und zu diesem Zeitpunkt eine Geltendmachung des Umsatzsteuererstattungsanspruchs gegenüber dem Leistungsempfänger aufgrund der Löschung der Gesellschaft unmöglich ist.

Tenor

Der Beklagte wird verpflichtet, unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 01.02.2022 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 06.10.2022 die im Umsatzsteuerbescheid vom 07.07.2020 zusätzlich festgesetzte Umsatzsteuer 2014 in Höhe von 44.244,33 € aus Billigkeitsgründen zu erlassen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten zum Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Die Revision wird zugelassen.