Der Beklagte wird verpflichtet, unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 01.02.2022 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 06.10.2022 die im Umsatzsteuerbescheid vom 07.07.2020 zusätzlich festgesetzte Umsatzsteuer 2014 in Höhe von 44.244,33 € aus Billigkeitsgründen zu erlassen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten zum Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
Die Revision wird zugelassen.
|
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|