EuGH vom 25.01.2001
Rs C-429/97
Normen:
Achte Richtlinie 79/1072/EWG des Rates vom 6. Dezember 1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige (ABl. L 331, S.11) Art. 2 ;
Fundstellen:
DB 2001, 366
EWS 2001, 139
EuGH Slg. 2001, I-637
EuZW 2001, 725
HFR 2001, 515
IStR 2001, 315
RIW 2001, 311
SWI 2001, 188
UR 2001, 265
UVR 2001, 142

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Erstattung der Mehrwertsteuer, die in einem anderen Mitgliedstaat gezahlt wurde - Sechste Richtlinie - Ort der Leistung - Dienstleistungen des Einsammelns, des Sortierens, der Beförderung und der Beseitigung von Abfällen

EuGH, vom 25.01.2001 - Aktenzeichen Rs C-429/97

DRsp Nr. 2001/8937

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Erstattung der Mehrwertsteuer, die in einem anderen Mitgliedstaat gezahlt wurde - Sechste Richtlinie - Ort der Leistung - Dienstleistungen des Einsammelns, des Sortierens, der Beförderung und der Beseitigung von Abfällen

Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Achten Richtlinie 79/1072/EWG des Rates vom 6. Dezember 1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige, insbesondere aus deren Artikel 2, verstoßen, dass sie die Erstattung der Mehrwertsteuer an in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige ablehnte, die diese als Hauptunternehmen im Rahmen eines Vertrages über eine komplexe Leistung auf dem Gebiet der Abfallbeseitigung an den französischen Staat entrichten mussten, wenn sie einen Teil der in diesem Vertrag bedungenen Arbeiten an ein in Frankreich ansässiges mehrwertsteuerpflichtiges Subunternehmen vergeben hatten.

Normenkette:

Achte Richtlinie 79/1072/EWG des Rates vom 6. Dezember 1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige (ABl. L 331, S.11) Art. 2 ;

Gründe: