BFH - Beschluss vom 29.08.2025
V B 34/25
Normen:
UStG § 6a Abs. 4 S. 1; UStDV § 17a;
Fundstellen:
BB 2025, 2133
BFH/NV 2025, 1462
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 13.05.2025 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 9/25

Vertrauensschutz bei fehlender Gelangensbestätigung

BFH, Beschluss vom 29.08.2025 - Aktenzeichen V B 34/25

DRsp Nr. 2025/10652

Vertrauensschutz bei fehlender Gelangensbestätigung

NV: Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Gewährung von Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes zu versagen ist, wenn der Abnehmer dem Lieferanten im Abholfall keine Gelangensbestätigung übermittelt.

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 13.05.2025 - 5 K 9/25 wird die Revision zugelassen.

Normenkette:

UStG § 6a Abs. 4 S. 1; UStDV § 17a;

Gründe

Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Gewährung von Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes zu versagen ist, wenn der Abnehmer dem Lieferanten im Abholfall keine Gelangensbestätigung übermittelt.