FG Niedersachsen - Urteil vom 11.08.2011
5 K 96/08
Normen:
UStG § 6a Abs. 4; UStG § 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b; UStDV § 17a;
Fundstellen:
BB 2012, 1762

Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

FG Niedersachsen, Urteil vom 11.08.2011 - Aktenzeichen 5 K 96/08

DRsp Nr. 2012/15916

Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Zu den Voraussetzungen der Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung. Hat ein Unternehmer eine Lieferung als steuerfrei behandelt, obwohl die Voraussetzungen für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nicht vorliegen, ist die Lieferung gleichwohl als steuerfrei anzusehen, wenn die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben nicht erkennen konnte.

Normenkette:

UStG § 6a Abs. 4; UStG § 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b; UStDV § 17a;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Frage der Steuerbefreiung von zwei innergemeinschaftlichen Lieferungen, § 4 Nr. 1 Buchstabe b) i.V.m. § 6 a Umsatzsteuergesetz - UStG -.

Die Klägerin betrieb im Streitjahr einen Handel mit Kraftfahrzeugen in der Rechtsform einer GmbH. Der Beklagte (das Finanzamt - FA -) führte bei der Klägerin für den Veranlagungszeitraum 2003 eine Umsatzsteuersonderprüfung durch. Diese Prüfung beschränkte sich auf den Teilbereich der Prüfung innergemeinschaftlicher Lieferungen nach § 4 Nr. 1 Buchstabe b) UStG.