FG Niedersachsen - Urteil vom 28.12.2012
5 K 113/10
Normen:
AO § 176; UStG § 14 Abs 2; UStG § 14c; UStG § 17 Abs 1;
Fundstellen:
BB 2013, 2646

Vertrauensschutz bei Rechtsprechungsänderung: Zu den Auswirkungen einer Rechtsprechungsänderung zum Vorsteuerabzug bei unrichtigem Umsatzsteuerausweis durch das BFH-Urteil v. 2.4.1998 - V R 34/97 (BStBl II 1998, 695)

FG Niedersachsen, Urteil vom 28.12.2012 - Aktenzeichen 5 K 113/10

DRsp Nr. 2013/22145

Vertrauensschutz bei Rechtsprechungsänderung: Zu den Auswirkungen einer Rechtsprechungsänderung zum Vorsteuerabzug bei unrichtigem Umsatzsteuerausweis durch das BFH-Urteil v. 2.4.1998 - V R 34/97 (BStBl II 1998, 695)

Steht der Änderung eines Umsatzsteuerbescheids wegen der Rechtsprechungsänderung zum Vorsteuerabzug bei unrichtigem Steuerausweis durch das BFH-Urteil vom 2. April 1998 - V R 34/97 - § 176 Abs. 1 Nr. 3 AO entgegen, ist der Steuerpflichtige so zu behandeln, wie er ohne die Rechtsprechungsänderung gestanden hätte. Berichtigt der Leistende seine Rechnung mit dem unrichtigen Umsatzsteuerausweis, ist der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers zu berichtigen, wenn im Zeitpunkt der Rechtsprechungsänderung die Änderung des Umsatzsteuerbescheids möglich gewesen wäre. Der Zeitpunkt der Rechnungsberichtigung ist insoweit unmaßgeblich.

Normenkette:

AO § 176; UStG § 14 Abs 2; UStG § 14c; UStG § 17 Abs 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob die in den Kalenderjahren 1993 bis 1997 abgezogenen Vorsteuerbeträge im Veranlagungszeitraum 2004 nach § 14 c Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 17 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) zurückzufordern sind.