FG Niedersachsen vom 17.08.2004
5 V 84/04
Normen:
UStG § 6a Abs. 4 ;
Fundstellen:
DStRE 2005, 42
EFG 2004, 1876

Vertrauensschutzregelung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

FG Niedersachsen, vom 17.08.2004 - Aktenzeichen 5 V 84/04

DRsp Nr. 2005/3138

Vertrauensschutzregelung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Die Vertrauensschutzregelung des § 6 a Abs. 4 UStG ist anwendbar, wenn der liefernde Unternehmer bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht erkennen konnte, dass die Abnehmer sich einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines anderen Unternehmers bedient haben oder dass es sich bei den Abnehmern um sog. Scheinunternehmer handelt.

Normenkette:

UStG § 6a Abs. 4 ;

Für die Praxis:

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen muss der Unternehmer die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung einschließlich der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Abnehmers buchmäßig nachweisen (§ 17 c Abs. 1 Satz 1 UStG). Das FG hält die Sorgfaltsanforderungen bei einer sog. qualifizierten Bestätigungsabfrage beim BfF für erfüllt. Diese Bestätigungsabfrage ist auch über das Internet (www.bff.bund.de) möglich (vgl. im Einzelnen auch R 245 i 2005).