Verweigerung der Befriedigung der Ausgleichsforderung wegen Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz
BGH, Urteil vom 03.06.1970 - Aktenzeichen IV ZR 64/69
DRsp Nr. 1994/5802
Verweigerung der Befriedigung der Ausgleichsforderung wegen Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz
A. Der Schuldner kann die volle Befriedigung der Ausgleichsforderung wegen einer dadurch eintretenden Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz nur verweigern, wenn auch eine Herabsetzung oder Stundung oder beides zusammen nicht genügen würde, um seiner wirtschaftlichen Lage ausreichend Rechnung zu tragen. B. Wegen einer durch die volle Befriedigung der Ausgleichsforderung eintretenden Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz kann der Ausgleichspflichtige die volle Befriedigung nur verweigern, wenn auch eine Herabsetzung oder Stundung oder beides zusammen nicht genügen würde, um seiner wirtschaftlichen Lage genügend Rechnung zu tragen.