| Autor: Prof. Dr. Peter Mann |
Maßgeblich für die Frage, ob ein Vorsteuerabzug nach §
Ist demgegenüber von Anfang an eine Verwendung für Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen, beabsichtigt, kommt kein Vorsteuerabzug in Betracht. Selbst bei einer späteren Verwendung für steuerpflichtige Ausgangsumsätze bleibt der Vorsteuerabzug ausgeschlossen.
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