FG Baden-Württemberg - Urteil vom 20.07.2009
9 K 4510/08
Normen:
UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7c; UStG § 12 Abs. 1; UrhG § 31; UrHG § 29 S. 2; UrhG § 87b; UrhG § 4 Abs. 2; UrhG § 7;
Fundstellen:
DStRE 2010, 120

Voller Umsatzsteuersatz auf Entgelt für Musikflatrate; Nutzung einer Datenbank als Nebenleistung

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.07.2009 - Aktenzeichen 9 K 4510/08

DRsp Nr. 2009/20787

Voller Umsatzsteuersatz auf Entgelt für Musikflatrate; Nutzung einer Datenbank als Nebenleistung

1. Entgelte für die Nutzung einer Internet-Musikplattform unterliegen dem allgemeinen Umsatzsteuersatz, wenn diese ohne die Übertragung oder Einräumung des urheberrechtlichen Nutzungsrechts an den Musiktiteln, bzw. der Datenbank erfolgt. 2. Die Zurverfügungstellung einer Datenbank durch eine Internet-Musikplattform ist eine unselbstständige Nebenleistung zur Hauptleistung, der zeitbegrenzten Nutzung von Musiktiteln. 3. Das Entgelt für die bloße Nutzung einer Datenbank ohne Vervielfältigungsrecht unterliegt dem vollen Steuersatz.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7c; UStG § 12 Abs. 1; UrhG § 31; UrHG § 29 S. 2; UrhG § 87b; UrhG § 4 Abs. 2; UrhG § 7;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Umsätze des Klägers (Kl), die durch eine Internet-Musikplattform erzielt werden, nach § 12 Abs. 2 Nr.7 c Umsatzsteuergesetz (UStG) dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.