FG München, vom 31.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 4091/07
Vollverzinsung des Liquiditätsvorteils durch die rechtswidrige Inanspruchnahme eines Vorsteuerabzugs
BFH, Beschluss vom 29.10.2010 - Aktenzeichen V B 48/10
DRsp Nr. 2011/4039
Vollverzinsung des Liquiditätsvorteils durch die rechtswidrige Inanspruchnahme eines Vorsteuerabzugs
NV: Es ist durch die BFH-Rechtsprechung geklärt, dass der Empfänger einer nach § 1 Abs. 1aUStG 1993 nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung aus einer hierüber mit gesondertem Steuerausweis erteilten Rechnung nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und im Fall einer rechtswidrigen Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs der Vollverzinsung nach § 233aAO unterliegt.
Die Revision ist weder wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) noch zur Fortbildung des Rechts nach § 115 Abs. 2 Nr. 2FGO zuzulassen.
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