FG Niedersachsen - Beschluss vom 05.10.2006
5 K 109/05
Normen:
EGV Art. 234 ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 5 ; Richtlinie 77/388/EWG 77/388 Art. 2 ; UStG § 4 Nr. 8 ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 425
EFG 2006, 1946

Vorabentscheidung; Vorsteuerabzug; Publikumsgesellschaft; Aufteilung von Vorsteuerbeträgen - Umfang des Vorsteuerabzugs bei einer Publikumsgesellschaft

FG Niedersachsen, Beschluss vom 05.10.2006 - Aktenzeichen 5 K 109/05

DRsp Nr. 2006/29713

Vorabentscheidung; Vorsteuerabzug; Publikumsgesellschaft; Aufteilung von Vorsteuerbeträgen - Umfang des Vorsteuerabzugs bei einer Publikumsgesellschaft

Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Bestimmt sich die Vorsteuerabzugsberechtigung für den Fall, dass ein Steuerpflichtiger gleichzeitig einer unternehmerischen und einer nichtunternehmerischen Tätigkeit nachgeht, nach dem Verhältnis der steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze einerseits zu den steuerbaren und steuerfreien Umsätzen andererseits oder ist der Vorsteuerabzug nur insoweit zulässig, als die mit der Ausgabe von Aktien und stillen Beteiligungen verbundenen Aufwendungen der wirtschaftlichen Tätigkeit der Klägerin i.S. des Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 77/388/EWG zuzurechnen sind? 2. Für den Fall, dass ein Vorsteuerabzug nur insoweit zulässig ist, als die mit der Ausgabe von Aktien und stillen Beteiligungen verbundenen Aufwendungen der wirtschaftlichen Tätigkeit zuzurechnen sind: Ist die Aufteilung der Vorsteuerbeträge in einen unternehmerischen und einen nichtunternehmerischen Bereich nach einem sog. "Investitionsschlüssel" vorzunehmen oder ist in entsprechender Anwendung des Art. 17 Abs. 5 der Richtlinie 77/388/EWG auch ein "Umsatzschlüssel" sachgerecht?

Normenkette:

EGV Art. 234 ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 5 ; Richtlinie 77/388/EWG 77/388 Art. 2 ; UStG § 4 Nr. ;