EuGH - Schlussantrag vom 17.01.2019
C-712/17
Normen:
AEUV Art. 267; RL 2006/112/EG Art. 168 Abs. 1 Buchst. a); RL 2006/112/EG Art. 203;

Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - fiktive Umsätze - Versagung des Vorsteuerabzugs - Entstehung einer Steuerschuld durch Rechnungserteilung - Zusätzliche Sanktion in voller Höhe des versagten Vorsteuerabzugs - Vereinbarkeit mit dem Neutralitätsgrundsatz - Vereinbarkeit mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

EuGH, Schlussantrag vom 17.01.2019 - Aktenzeichen C-712/17

DRsp Nr. 2019/14732

Vorabentscheidungsersuchen – Mehrwertsteuer – fiktive Umsätze – Versagung des Vorsteuerabzugs – Entstehung einer Steuerschuld durch Rechnungserteilung – Zusätzliche Sanktion in voller Höhe des versagten Vorsteuerabzugs – Vereinbarkeit mit dem Neutralitätsgrundsatz – Vereinbarkeit mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Normenkette:

AEUV Art. 267; RL 2006/112/EG Art. 168 Abs. 1 Buchst. a); RL 2006/112/EG Art. 203;

I. Einleitung

Dieser Fall betrifft wieder einmal(2) die Problematik des „Sanktionscharakters“ des Mehrwertsteuerrechts. Bei der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs ist der Gerichtshof insoweit recht streng: Eine Versagung des Vorsteuerabzugs (und einer Steuerbefreiung) kommt nicht nur in Betracht, wenn der Steuerpflichtige selbst eine Steuerhinterziehung begeht, sondern auch, wenn ein Steuerpflichtiger wusste oder hätte wissen müssen, dass er mit seinem Erwerb an einem Umsatz teilnahm, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen war().