EuGH - Schlussantrag vom 21.01.2021
C-844/19
Normen:
AEUV Art. 267; RL 2006/112/EG Art. 90; RL 2006/112/EG Art. 183; RL 2008/9/EG Art. 27;

Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 183 - Erstattung des Vorsteuerüberschusses - Verzinsung bei nachträglicher Erhöhung des Vorsteuerüberschusses oder nachträglicher Reduktion der Steuerschuld - Fehlen nationaler Umsetzungsmaßnahmen - Unmittelbare Anwendung einer Richtlinie - Analoge Anwendung einer nicht einschlägigen Richtlinie - Erstattungsrichtlinie (Richtlinie 2008/9/EG) - Art. 27 - Unionsrechtskonforme Auslegung nationalen Rechts

EuGH, Schlussantrag vom 21.01.2021 - Aktenzeichen C-844/19

DRsp Nr. 2021/12501

Vorabentscheidungsersuchen – Steuerrecht – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 183 – Erstattung des Vorsteuerüberschusses – Verzinsung bei nachträglicher Erhöhung des Vorsteuerüberschusses oder nachträglicher Reduktion der Steuerschuld – Fehlen nationaler Umsetzungsmaßnahmen – Unmittelbare Anwendung einer Richtlinie – Analoge Anwendung einer nicht einschlägigen Richtlinie – Erstattungsrichtlinie (Richtlinie 2008/9/EG) – Art. 27 – Unionsrechtskonforme Auslegung nationalen Rechts

Normenkette:

AEUV Art. 267; RL 2006/112/EG Art. 90; RL 2006/112/EG Art. 183; RL 2008/9/EG Art. 27;

I. Einführung

Im vorliegenden Verfahren stellt sich die Frage, ob die Mehrwertsteuerrichtlinie dem Steuerpflichtigen einen unmittelbaren Verzinsungsanspruch bezüglich eines erst nachträglich ausgezahlten Vorsteuerüberschusses bzw. erst nachträglich ausgezahlten Steuererstattungsanspruches gewährt. Nach Angaben des vorlegenden Gerichts hat die Republik Österreich für die Mehrwertsteuer keine solche Verzinsungsregelung vorgesehen. Die existierenden Verzinsungsregelungen für andere Steuerarten könnten nicht unionsrechtskonform ausgelegt und auf die Mehrwertsteuer angewendet werden.