I. Einführung
Die Förderung erneuerbarer Energien durch Gebietskörperschaften wie eine Gemeinde scheint gerade jetzt nicht nur erwünscht, sondern wirft auch spannende mehrwertsteuerrechtliche Fragen auf. Hätte der betroffene Einwohner selbst ein Unternehmen mit der Installation z. B. einer Solaranlage beauftragt, wäre die mehrwertsteuerrechtliche Beurteilung klar. Das Unternehmen erbringt ihm eine steuerbare und steuerpflichtige Leistung (Lieferung oder Dienstleistung). Der Staat erhält die entsprechende Mehrwertsteuer. Ein staatlicher Zuschuss in Höhe von 75 % der Kosten an den Einwohner hätte keine mehrwertsteuerrechtliche Relevanz.
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