I. Einführung
Dieses Vorabentscheidungsersuchen wirft eine bekannte Kompetenzfrage in einem neuen Gewand wieder auf. Stellt eine im allgemeinen Steuerrecht vorgesehene gesamtschuldnerische Haftung einer natürlichen Person (die selbst kein Mehrwertsteuerpflichtiger ist) für Steuerschulden und Zinsen einer anderen Person eine Durchführung von Unionsrecht dar, wofür die Mehrwertsteuerrichtlinie oder sonstiges Unionsrecht Vorgaben enthalten könnten? Oder ist die gesamtschuldnerische Haftung einer Person, die kausal dazu beigetragen hat, dass eine andere Person ihrer Steuerzahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig nachkommen konnte, eine rein nationale, verfahrensrechtliche Regelung zur Sicherung des Steueraufkommens, die vom Unionsrecht nicht tangiert wird?
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