I. Einleitung
Dieses Vorabentscheidungsverfahren zeigt die Grenzen der Harmonisierung des Rechts in der Union auf. Auch wenn alle Mitgliedstaaten die zugrunde liegende Richtlinie zutreffend umgesetzt haben, führt ihre Anwendung auf eine grenzüberschreitende Dienstleistung dennoch zu unterschiedlichen Ergebnissen. Sowohl Portugal als auch Ungarn sehen den Ort einer Dienstleistung in ihrem Hoheitsgebiet und reklamieren die Mehrwertsteuer für sich. Es kommt zu einer echten Doppelbesteuerung ein und desselben Umsatzes trotz vollständiger Harmonisierung des Rechts.
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