EuGH - Schlussantrag vom 01.03.2017
C-605/15
Normen:
RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. f);

Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Mehrwertsteuerrecht - Steuerbefreiung eines selbständigen Zusammenschlusses gemäß Art. 132 Abs. 1 Buchst. f der Mehrwertsteuerrichtlinie - Anwendung auf Versicherungsdienstleistungen - Anwendung auf grenzüberschreitende Zusammenschlüsse - Beurteilung des Fehlens einer Wettbewerbsverzerrung - Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur weiter gehenden Konkretisierung einer unmittelbar wirkenden Richtlinienvorschrift

EuGH, Schlussantrag vom 01.03.2017 - Aktenzeichen C-605/15

DRsp Nr. 2017/17737

Vorabentscheidungsersuchen – Steuerrecht – Mehrwertsteuerrecht – Steuerbefreiung eines selbständigen Zusammenschlusses gemäß Art. 132 Abs. 1 Buchst. f der Mehrwertsteuerrichtlinie – Anwendung auf Versicherungsdienstleistungen – Anwendung auf grenzüberschreitende Zusammenschlüsse – Beurteilung des Fehlens einer Wettbewerbsverzerrung – Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur weiter gehenden Konkretisierung einer unmittelbar wirkenden Richtlinienvorschrift

Normenkette:

RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. f);

I. Einleitung

Der Gerichtshof ist im vorliegenden Vorabentscheidungsersuchen erneut mit Art. 132 Abs. 1 Buchst. f der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (2ABl. 2006, L 347, S. 1.< schließen) (im Folgenden: Mehrwertsteuerrichtlinie) befasst. Diese Vorschrift ist eine der noch ungeklärten Steuerbefreiungen. Mit ihr und ihren Tatbestandsvoraussetzungen hat sich der Gerichtshof in den vergangenen Jahrzehnten bislang erst dreimal befasst.(3) Aktuell sind aber gleich vier Rechtssachen am Gerichtshof anhängig,() die unterschiedliche Aspekte dieser Steuerbefreiung betreffen.