BFH - EuGH-Vorlage vom 03.11.2022
XI R 21/21
Normen:
EGRL 112/2006 Art. 30a Nr. 2; EGRL 112/2006 Art. 30b Abs. 1 UAbs 1 S. 1; EGRL 112/2006 Art. 30b Abs. 2 UAbs 1; UStG § 3 Abs. 13; UStG § 3 Abs. 14 S. 1; UStG § 3 Abs. 14 S. 2; UStG § 3a Abs. 2 S. 1; UStG § 3a Abs. 5 S. 1 Nr. 1; UStG § 3a Abs. 5 S. 2 Nr. 3; AEUV Art. 267 Abs. 3; UStG § 3 Abs. 15; UStG 2019; EURL 2016/1065 Erwägungsgrund 3;
Fundstellen:
BB 2023, 342
BB 2023, 922
BFH/NV 2023, 485
Vorinstanzen:
FG Schleswig-Holstein, vom 10.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 62/19

Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften betr. die umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse aus der Übertragung von Guthabenkarten oder Gutscheincodes für den Erwerb digitaler Inhalte

BFH, EuGH-Vorlage vom 03.11.2022 - Aktenzeichen XI R 21/21

DRsp Nr. 2023/2102

Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften betr. die umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse aus der Übertragung von Guthabenkarten oder Gutscheincodes für den Erwerb digitaler Inhalte

Dem EuGH werden folgende Fragen zur Auslegung von Art. 30a Nr. 2 und Art. 30b Unterabs. 2 MwStSystRL zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Liegt ein Einzweck-Gutschein i.S. von Art. 30a Nr. 2 MwStSystRL vor, wenn zwar der Ort der Erbringung von Dienstleistungen, auf die sich der Gutschein bezieht, insoweit feststeht, als diese Dienstleistungen im Gebiet eines Mitgliedstaats an Endverbraucher erbracht werden sollen,aber die Fiktion des Art. 30b Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 MwStSystRL, nach der auch die Übertragung des Gutscheins zwischen Steuerpflichtigen zur Erbringung der Dienstleistung, auf die sich der Gutschein bezieht, zu einer Dienstleistung im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats führt?