BFH - Beschluss vom 13.02.2019
XI R 13/17
Normen:
UStG § 18 Abs. 9; UStDV a.F. § 61 Abs. 1, § 61 Abs. 2 Satz 1; Richtlinie 2008/9/EG Art. 7, Art. 8 Abs. 2 Buchst. d, Art. 15 Abs. 1 Satz 2;
Fundstellen:
BB 2019, 1110
BFH/NV 2019, 664
BFHE 264, 65
BStBl II 2019, 410
DB 2019, 1067
DStR 2019, 988
DStRE 2019, 723
GmbHR 2019, 607
NJW 2019, 1632
NZG 2019, 639
UR 2019, 434
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 14.09.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 195/14

Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union betreffend die Anforderungen an einen Antrag auf Erstattung gezahlter Mehrwertsteuer

BFH, Beschluss vom 13.02.2019 - Aktenzeichen XI R 13/17

DRsp Nr. 2019/6571

Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union betreffend die Anforderungen an einen Antrag auf Erstattung gezahlter Mehrwertsteuer

1. Ist Art. 8 Abs. 2 Buchst. d der Richtlinie 2008/9/EG, demzufolge in dem Erstattungsantrag für jeden Mitgliedstaat der Erstattung und für jede Rechnung u.a. die Nummer der Rechnung anzugeben ist, dahingehend auszulegen, dass auch die Angabe der Referenznummer einer Rechnung genügt, die als zusätzliches Ordnungskriterium neben der Rechnungsnummer auf einem Rechnungsbeleg ausgewiesen ist? 2. Falls die vorstehende Frage zu verneinen ist: Gilt ein Erstattungsantrag, in dem statt der Rechnungsnummer die Referenznummer einer Rechnung angegeben worden ist, als formell vollständig und i.S. von Art. 15 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 2008/9/EG als fristwahrend vorgelegt? 3. Ist bei der Beantwortung der Frage 2 zu berücksichtigen, dass der nicht im Mitgliedstaat der Erstattung ansässige Steuerpflichtige aus Sicht eines verständigen Antragstellers aufgrund der Gestaltung des elektronischen Portals im Ansässigkeitsstaat und des Vordrucks des Erstattungs-Mitgliedstaats annehmen durfte, es genüge für eine ordnungsgemäße, jedenfalls formell vollständige und fristgerechte Antragstellung die Eintragung einer anderen Kennziffer als der Rechnungsnummer, um eine Zuordnung der antragsgegenständlichen Rechnung zu ermöglichen?

Tenor