EuGH - Urteil vom 18.01.2017
Rs. C-471/15
Normen:
RL 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem Art. 311 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
BB 2018, 28
BFH/NV 2017, 558
DStRE 2017, 752
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
UVR 2017, 135
Vorinstanzen:
Vestre Landsret (Berufungsgericht der Region West, Dänemark) - 02.09.2015,

Vorabentscheidungsersuchen betreffend die Anwendbarkeit der Regelung über die Differenzbesteuerung auf den Verkauf von Teilen von Altfahrzeugen, die als Ersatzteile verkauft werden sollen

EuGH, Urteil vom 18.01.2017 - Aktenzeichen Rs. C-471/15

DRsp Nr. 2017/4574

Vorabentscheidungsersuchen betreffend die Anwendbarkeit der Regelung über die Differenzbesteuerung auf den Verkauf von Teilen von Altfahrzeugen, die als Ersatzteile verkauft werden sollen

Art. 311 Abs. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass gebrauchte Teile, die aus Altfahrzeugen, die ein Autoverwertungsunternehmen von einer Privatperson erworben hat, stammen und als Ersatzteile verkauft werden sollen, "Gebrauchtgegenstände" im Sinne dieser Bestimmung sind, mit der Folge, dass die Lieferungen solcher Teile durch einen steuerpflichtigen Wiederverkäufer der Differenzbesteuerung unterliegen.

Normenkette:

RL 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem Art. 311 Abs. 1 Nr. 1;

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 311 Abs. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. 2006, L 347, S. 1).

Es ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Sjelle Autogenbrug I/S und dem Skatteministerium (Finanzministerium, Dänemark) über die Anwendbarkeit der Regelung über die Differenzbesteuerung auf den Verkauf von Teilen von Altfahrzeugen, die als Ersatzteile verkauft werden sollen.

Rechtlicher Rahmen

Unionsrecht

Richtlinie 2006/112

Der 51. Erwägungsgrund der Richtlinie 2006/112 lautet: