BGH - Urteil vom 12.07.1982
II ZR 263/81
Normen:
BGB Vor §§ 1353 ff.;
Fundstellen:
BGHZ 84, 388
FamRZ 1982, 1065
LSK-FamR/Fischer, Vor §§ 1353 ff. BGB LS 51
NJW 1982, 2863

Voraussetzungen der Annahme einer Gesellschaft unter Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

BGH, Urteil vom 12.07.1982 - Aktenzeichen II ZR 263/81

DRsp Nr. 1994/4837

Voraussetzungen der Annahme einer Gesellschaft unter Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Gesellschaftsrechtliche Grundsätze können auch dann herangezogen werden, wenn die Partner gemeinsam ein gewerbliches Unternehmen aufgebaut und betrieben haben. Unterschiedlicher Umfang und unterschiedliche Qualität der Mitarbeit beider Partner können daher, sofern es sich nicht um bloße Gefälligkeitshandlungen im Rahmen des Zusammenlebens handelt, im allgemeinen dadurch eine angemessene Berücksichtigung finden, daß die Quote der Beteiligung am gemeinschaftlichen Unternehmen unterschiedlich hoch festgestellt wird.

Normenkette:

BGB Vor §§ 1353 ff.;
Fundstellen
BGHZ 84, 388
FamRZ 1982, 1065
LSK-FamR/Fischer, Vor §§ 1353 ff. BGB LS 51
NJW 1982, 2863