Voraussetzungen der Annahme einer Gesellschaft unter Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
BGH, Urteil vom 12.07.1982 - Aktenzeichen II ZR 263/81
DRsp Nr. 1994/4837
Voraussetzungen der Annahme einer Gesellschaft unter Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Gesellschaftsrechtliche Grundsätze können auch dann herangezogen werden, wenn die Partner gemeinsam ein gewerbliches Unternehmen aufgebaut und betrieben haben. Unterschiedlicher Umfang und unterschiedliche Qualität der Mitarbeit beider Partner können daher, sofern es sich nicht um bloße Gefälligkeitshandlungen im Rahmen des Zusammenlebens handelt, im allgemeinen dadurch eine angemessene Berücksichtigung finden, daß die Quote der Beteiligung am gemeinschaftlichen Unternehmen unterschiedlich hoch festgestellt wird.