BFH - Beschluss vom 05.01.2021
XI S 20/20 (PKH)
Normen:
UStG a.F. § 13b Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 Nr. 4; UStG § 14c Abs. 1 Satz 2, § 17 Abs. 1; MwStSystRL Art. 203;
Fundstellen:
BB 2021, 853
BFH/NV 2021, 665
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 08.10.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 20/17

Voraussetzungen der Berichtigung und Erstattung eines Umsatzsteuerbetrages in der Insolvenz des Unternehmers

BFH, Beschluss vom 05.01.2021 - Aktenzeichen XI S 20/20 (PKH)

DRsp Nr. 2021/5228

Voraussetzungen der Berichtigung und Erstattung eines Umsatzsteuerbetrages in der Insolvenz des Unternehmers

1. NV: Die wirksame Berichtigung eines Steuerbetrags nach § 14c Abs. 1 Satz 2, § 17 Abs. 1 UStG erfordert grundsätzlich, dass der Unternehmer die vereinnahmte Umsatzsteuer an den Leistungsempfänger zurückgezahlt hat. 2. NV: Abweichendes gilt nicht für den Fall, dass strafbewehrte insolvenzrechtliche Vorschriften einer Rückzahlung der vereinnahmten Umsatzsteuer an den Leistungsempfänger entgegenstehen sollten.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Normenkette:

UStG a.F. § 13b Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 Nr. 4; UStG § 14c Abs. 1 Satz 2, § 17 Abs. 1; MwStSystRL Art. 203;

Gründe

I.

Der Antragsteller ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der X GmbH i.L. (Insolvenzschuldnerin). Das Insolvenzverfahren wurde am xx.xx.2007 eröffnet.