BFH - Urteil vom 20.10.2016
V R 31/15
Normen:
UStG § 3 Abs. 6 ; MwStSystRL Art. 32 ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 8 Abs. 1 Buchst. b;
Fundstellen:
BFHE 255, 550
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 25.08.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 2519/10

Voraussetzungen der Lieferortbestimmung gemäß § 3 Abs. 6 UStGBegriff der Versendungslieferung

BFH, Urteil vom 20.10.2016 - Aktenzeichen V R 31/15

DRsp Nr. 2017/833

Voraussetzungen der Lieferortbestimmung gemäß § 3 Abs. 6 UStG Begriff der Versendungslieferung

Für die Lieferortbestimmung nach § 3 Abs. 6 UStG muss der Abnehmer bereits bei Beginn der Versendung feststehen. Eine Versendungslieferung kann dann auch vorliegen, wenn der Liefergegenstand nach dem Beginn der Versendung für kurze Zeit in einem Auslieferungslager gelagert wird.

Tenor

Die Revision des Beklagten und die Anschlussrevision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 25. August 2015 1 K 2519/10 werden als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen; die Kosten der Anschlussrevision trägt die Klägerin.

Normenkette:

UStG § 3 Abs. 6 ; MwStSystRL Art. 32 ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 8 Abs. 1 Buchst. b;

Gründe

I.

Die Klägerin, Revisionsbeklagte und Anschlussrevisionsklägerin (Klägerin) lieferte in den Streitjahren 2001 bis 2008 Waren an die Beigeladene.

In den Streitjahren 2001 und 2002 erfolgten die Lieferungen über ein in S im Inland gelegenes Lager. Seit 2003 wurden die Lieferungen über ein in U im Inland gelegenes Lager ausgeführt, das von L betrieben wurde. Die Klägerin war Auftraggeberin des L.