BFH - Urteil vom 14.10.2015
V R 10/14
Normen:
UStG § 9 Abs. 1, § 15 Abs. 1, 2 und 4, § 15a Abs. 1; MwStSystRL Art. 168;
Fundstellen:
BFHE 251, 461
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 26.06.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 2906/10

Voraussetzungen der Steuerbefreiung für Vermietungsumsätze

BFH, Urteil vom 14.10.2015 - Aktenzeichen V R 10/14

DRsp Nr. 2015/21131

Voraussetzungen der Steuerbefreiung für Vermietungsumsätze

1. Das Zuordnungswahlrecht gilt nur für die Herstellung und Anschaffung von Gegenständen. 2. Der Bezug von sonstigen Leistungen wird vom Zuordnungswahlrecht nicht umfasst; diese sind entsprechend der (beabsichtigten) Verwendung gemäß § 15 Abs. 4 UStG aufzuteilen.

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 26. Juni 2013 12 K 2906/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

UStG § 9 Abs. 1, § 15 Abs. 1, 2 und 4, § 15a Abs. 1; MwStSystRL Art. 168;

Gründe

I.

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Eigentümerin des Gebäudes A–Straße 1 in X (Inland). Der Ehemann der Klägerin ist als Steuerberater selbständig tätig. Das Gebäude A–Straße 1 umfasst eine Hauptwohnung und eine Einliegerwohnung. Letztere umfasst 20 % der Gesamtwohnfläche des Gebäudes und wird von dem Ehemann der Klägerin zum Betrieb seiner Steuerberaterpraxis genutzt. Der Rest des Gebäudes dient als Familienwohnung.