BFH - Urteil vom 16.03.2017
V R 27/16
Normen:
UStG § 14c; UStG a.F. § 14 Abs. 3; MwStSystRL Art. 203;
Fundstellen:
BFHE 257, 462
Vorinstanzen:
FG München, vom 09.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 608/13

Voraussetzungen der Umsatzsteuerschuld aufgrund unberechtigten Ausweises der Umsatzsteuer bei Verweis einer Gutschrift auf einen Vertrag, aus dem sich die Person des Leistenden ergibt

BFH, Urteil vom 16.03.2017 - Aktenzeichen V R 27/16

DRsp Nr. 2017/7745

Voraussetzungen der Umsatzsteuerschuld aufgrund unberechtigten Ausweises der Umsatzsteuer bei Verweis einer Gutschrift auf einen Vertrag, aus dem sich die Person des Leistenden ergibt

Verweist eine Gutschrift auf einen Vertrag, aus dem sich die Person des Leistenden ergibt, kann diese Bezugnahme der Annahme eines unberechtigten Steuerausweises nach § 14c Abs. 2 UStG aufgrund einer unzutreffenden Bezeichnung des Leistenden entgegenstehen.

Tenor

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 9. Juni 2015 14 K 608/13 aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht München zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.

Normenkette:

UStG § 14c; UStG a.F. § 14 Abs. 3; MwStSystRL Art. 203;

Gründe

I.

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war mit anderen Personen als Erfinder tätig. Er schloss zusammen mit drei anderen Personen als Lizenzgeber Lizenzverträge mit der K–KG für die Vermarktung von Erfindungen. Die KG sollte Gutschriften erstellen.

Seit 1998 versteuerte der Kläger die anteiligen Einnahmen aus der Lizenzeinräumung als Einzelunternehmer. Die KG erstellte Gutschriften unter Anwendung des Regelsteuersatzes. Die Gutschriften nannten im Adressfeld den Namen und die Anschrift des Klägers und nahmen im Übrigen auf die zwischen der KG und den Erfindern abgeschlossenen Verträge Bezug.