Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs wegen fehlender Erwerbsfähigkeit
BGH, Urteil vom 23.09.1981 - Aktenzeichen IVb ZR 590/80
DRsp Nr. 1994/4994
Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs wegen fehlender Erwerbsfähigkeit
Nach dem Wortlaut des § 1572BGB ist der Unterhaltsanspruch lediglich davon abhängig, daß die fehlende Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder anderer Gebrechen zum Zeitpunkt der Scheidung oder der übrigen in Nr. 2 bis 4 der Vorschrift angeführten Einsatzzeitpunkte gegeben war. Eine über diesen unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang hinausgehende Verbindung zwischen der Ehe und der Krankheit des unterhaltsbedürftigen Ehegatten, insbesondere eine kausale Verknüpfung, wird darin nicht gefordert. Sie ergibt sich auch weder aus der Entstehungsgeschichte noch aus dem Regelungszusammenhang der Vorschrift.