FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 12.12.2004
6 K 2494/01
Normen:
UStG § 6a Abs. 4; UStDV § 17a; UStDV § 17c;

Voraussetzungen des Vertrauensschutzes bei Täuschung über den Abnehmer innergemeinschaftlicher Lieferungen

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.12.2004 - Aktenzeichen 6 K 2494/01

DRsp Nr. 2009/6372

Voraussetzungen des Vertrauensschutzes bei Täuschung über den Abnehmer innergemeinschaftlicher Lieferungen

§ 6 Abs. 4 UStG gewährt keinen Vertrauensschutz für die Annahme, dass der angebliche Abnehmer mit dem wirklichen Abnehmer identisch ist. Der Nachweis der Verbringung ins übrige Gemeinschaftsgebiet durch Bestätigung der dortigen Zulassung der gelieferten Fahrzeuge ist nicht ausreichend, wenn aufgrund der Täuschung über den tatsächlichen Abnehmer nicht festgestellt werden kann, dass der wirkliche Abnehmer Unternehmer ist.

Normenkette:

UStG § 6a Abs. 4; UStDV § 17a; UStDV § 17c;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Lieferungen von 8 gebrauchten Kraftfahrzeugen als innergemeinschaftliche Lieferungen gemäß § 4 Nr. 1 b i.V.m. § 6 a Umsatzsteuergesetz (UStG) steuerfrei sind.

Die Klägerin, eine Kapitalgesellschaft, betreibt den Handel mit Kraftfahrzeugen. In der Umsatzsteuererklärung 1999 erklärte sie steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen gemäß § 4 Nr. 1 b UStG in Höhe von 14.156.611,- DM. Der Beklagte stimmte der Umsatzsteuererklärung zu, das Guthaben wurde erstattet.

Eine auf Bitten der Klägerin im Januar 2000 für die Monate September und Oktober 1999 durchgeführte Umsatzsteuer-Sonderprüfung führte zu folgenden Feststellungen: