Streitig ist, ob die Lieferungen von 8 gebrauchten Kraftfahrzeugen als innergemeinschaftliche Lieferungen gemäß § 4 Nr. 1 b i.V.m. § 6 a Umsatzsteuergesetz (UStG) steuerfrei sind.
Die Klägerin, eine Kapitalgesellschaft, betreibt den Handel mit Kraftfahrzeugen. In der Umsatzsteuererklärung 1999 erklärte sie steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen gemäß § 4 Nr. 1 b UStG in Höhe von 14.156.611,- DM. Der Beklagte stimmte der Umsatzsteuererklärung zu, das Guthaben wurde erstattet.
Eine auf Bitten der Klägerin im Januar 2000 für die Monate September und Oktober 1999 durchgeführte Umsatzsteuer-Sonderprüfung führte zu folgenden Feststellungen:
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