Die Parteien schlossen am 15. Dezember 1961 die Ehe, aus der der am 6. August 1963 geborene Sohn Rüdiger hervorging. Im Juni 1982 trennten sie sich, wobei der Beklagte aus dem in Miteigentum der Parteien stehenden Familienheim auszog und die Klägerin dort verblieb. Beide Parteien waren berufstätig. Der Anwalt der Klägerin richtete unter dem 20. Juli 1982 ein Schreiben an die anwaltschaftlichen Vertreter des Beklagten, in dem es heißt:
"Nachdem Ihr Mandant für den Monat Juni lediglich 170 DM Unterhalt für meine Mandantin und für den Monat Juli überhaupt noch keinen Unterhalt überwiesen hat und darüberhinaus der vollständige Einkommensnachweis nicht geführt wurde, werde ich nunmehr im Wege der Klage vorgehen.
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