Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 13. November 2013 3 K 3180/10 aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht München zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
I. Streitig ist der Vorsteuerabzug aus Gutschriften.
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