Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 20. Januar 2016
Die Sache wird an das Finanzgericht Köln zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
I.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) für den Vorsteuervergütungszeitraum 2010 eine ordnungsgemäß ausgefüllte Antragsanlage eingereicht hat.
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