FG Niedersachsen - Urteil vom 22.05.2008
16 K 300/07
Normen:
UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2;

Voraussetzungen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

FG Niedersachsen, Urteil vom 22.05.2008 - Aktenzeichen 16 K 300/07

DRsp Nr. 2010/11717

Voraussetzungen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

1. Zu den Voraussetzungen einer umsatzsteuerlichen Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG. 2. Es ist nicht erforderlich, dass alle drei Merkmale der Eingliederung (finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch) sich gleichermaßen deutlich feststellen lassen. 3. Nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse kann die Selbstständigkeit auch dann fehlen, wenn die Eingliederung auf einem der drei Gebiete nicht vollkommen ist. 4. Für die umsatzsteuerrechtliche Organschaft gelten andere Voraussetzungen als für die Organschaft im Ertragsteuerrecht.

Normenkette:

UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2;

Tatbestand: