OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 07.05.2009
14 A 2934/07
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 4 Nr. 21a;
Fundstellen:
DVBl 2009, 1263
DÖV 2009, 872
Vorinstanzen:
VG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 25 K 4125/05

Voraussetzungen für das Vorliegen einer steuerlich privilegierten und ordnungsgemäßen Leistung bei objektiver Eignung zur Berufsvorbereitung oder Prüfungsvorbereitung; Notwendigkeit der zwingenden Erforderlichkeit einer Ausbildung für das Vorliegen eines unmittelbaren Schulzwecks und Bildungszwecks bestimmter Leistungen

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.05.2009 - Aktenzeichen 14 A 2934/07

DRsp Nr. 2009/19585

Voraussetzungen für das Vorliegen einer steuerlich privilegierten und ordnungsgemäßen Leistung bei objektiver Eignung zur Berufsvorbereitung oder Prüfungsvorbereitung; Notwendigkeit der zwingenden Erforderlichkeit einer Ausbildung für das Vorliegen eines unmittelbaren Schulzwecks und Bildungszwecks bestimmter Leistungen

1. Eine steuerlich privilegierte Leistung ist weiterhin als ordnungsgemäß im Sinne von § 4 Nr. 21 a) bb) UStG anzusehen, wenn sie a) objektiv geeignet ist, der Berufs- oder Prüfungsvorbereitung zu dienen, b) von einem seriösen Institut erbracht wird und c) die eingesetzten Lehrkräfte die erforderliche Eignung besitzen. 2. Leistungen dienen unmittelbar im Sinne von § 4 Nr. 21 a UStG dem Schul- und Bildungszweck, wenn sie ihn nicht nur ermöglichen, sondern selbst bewirken. Dass die Ausbildung erforderlich im Sinne von geradezu zwingend erforderlich ist, ist nicht Voraussetzung.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 4 Nr. 21a;

Tatbestand:

Die Klägerin ist selbständige Inhaberin eines Tanzstudios mit den Bereichen Kindertanz, Jazztanz, Moderner Tanz und Gymnastik. Sie begehrt die Ausstellung einer Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG für angebotene Kurse/Fächer Aerobic und Tänzerische Gymnastik. Das VG hat der hierauf gerichteten Klage stattgegeben. Die Berufung der Beklagten blieb ohne Erfolg.

Gründe: