I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine am 10. Februar 1998 gegründete GmbH. Einziger Gesellschafter ist eine Stadt (Stadt), der nach Landesrecht (§ 149 des Landeswassergesetzes) als öffentliche Pflichtaufgaben die Abwasserbeseitigung und -behandlung oblagen. Die Klägerin wurde nach ihrem Gesellschaftsvertrag zum Zweck der Errichtung, des Erwerbs und des Betriebs von Abwasseranlagen der Stadt gegründet.
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