FG Nürnberg - Beschluss vom 08.02.2018
2 V 705/17
Normen:
UStG § 15a;
Fundstellen:
DStRE 2019, 372

Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheides; Rechtmäßige Ansetzung einer Vorsteuerkorrektur in einem Umsatzsteuerbescheid

FG Nürnberg, Beschluss vom 08.02.2018 - Aktenzeichen 2 V 705/17

DRsp Nr. 2018/8598

Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheides; Rechtmäßige Ansetzung einer Vorsteuerkorrektur in einem Umsatzsteuerbescheid

Tenor

1.

Die Vollziehung des Umsatzsteuerbescheides 2011 vom 09.09.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11.01.2017 wird für die Dauer der Rechtshängigkeit der Hauptsacheklage beim Finanzgericht Nürnberg ausgesetzt.

2.

Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.

Normenkette:

UStG § 15a;

Gründe

I.

Streitig ist, ob das Finanzamt im streitigen Bescheid zu Recht eine Vorsteuerkorrektur gemäß § 15a Umsatzsteuergesetz (UStG) angesetzt hat.

Die Antragstellerin hat ein Gebäude umbauen und renovieren lassen und die in den Eingangsrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer in den Steuererklärungen der Vorjahre geltend gemacht. Das Gebäude hat sie an eine Dritte (Betreiber) zwecks Betriebs eines "Boardinghauses" verpachtet. Bereits im Pachtvertrag ist die Aufteilung des Gebäudes in Wohnungseigentum avisiert. Dementsprechend heißt es im "Vertrag über den Betrieb eines Boardinghauses" (Betreibervertrag) u.a.:

§ 2 Betriebsstrukturen

Im Wege der Vermarktung wird [die Antragstellerin] einzelne bzw. mehrere Einheiten des Sondereigentums verbunden mit Grundstücksmiteigentum an Investoren veräußern.