FG Niedersachsen - Urteil vom 18.03.2004
6 K 777/01
Normen:
KStG § 9 ;
Fundstellen:
DStRE 2005, 1209

Voraussetzungen für die Erteilung der Spendenbescheinigung und für den Spendenabzug - Spendenbescheinigung; Spendenabzug; Sportverein; Freistellungsbescheinigung

FG Niedersachsen, Urteil vom 18.03.2004 - Aktenzeichen 6 K 777/01

DRsp Nr. 2005/14544

Voraussetzungen für die Erteilung der Spendenbescheinigung und für den Spendenabzug - Spendenbescheinigung; Spendenabzug; Sportverein; Freistellungsbescheinigung

1. Spenden für einen Sportverein sind nur abziehbar, wenn der Verein als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt ist oder zumindest über eine vorläufige Freistellungsbescheinigung verfügt. 2. Der Verein ist erst ab Erteilung der Freistellungsbescheinigung zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen berechtigt; die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den Spendenabzug sind erst ab diesem Zeitpunkt gegeben.

Normenkette:

KStG § 9 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die steuerliche Abziehbarkeit einer Spende.

Gegenstand der Klägerin ist der Handel und die Vermittlung von Immobilien. Einer der Gesellschafter ist Herr S, Geschäftsführer ist Herr H.