BFH - Urteil vom 26.11.2014
XI R 37/12
Normen:
UStG § 4 Nr. 1 lit. b; UStG § 6a; UStG § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 8 Alt. 3; UStBV § 10 Abs. 1; UStBV § 17a; UStBG § 31 Abs. 1 S. 2; UStG § 14 Abs. 6 Nr. 2;
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 20.01.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 676/08

Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen LieferungAnforderungen an die Erstellung einer Rechnung

BFH, Urteil vom 26.11.2014 - Aktenzeichen XI R 37/12

DRsp Nr. 2015/1305

Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung Anforderungen an die Erstellung einer Rechnung

1. NV: Der Belegnachweis für die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung setzt eine Rechnung über diese Lieferung voraus, die einen Hinweis auf die Steuerbefreiung enthält. 2. NV: Hierfür reicht es aus, wenn sich dieser Hinweis eindeutig und zweifelsfrei aus der Zusammenschau der Rechnung mit der ihr beigefügten Anlage ergibt.

1. Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist nur dann umsatzsteuerbefreit, wenn eine einen Hinweis auf die Steuerbefreiung enthaltende Rechnung vorliegt. 2. Dieser Hinweis muss sich nicht zwingend aus der Rechnung selbst ergeben, sondern kann auch in einer ihr beigefügten Anlage enthalten sein, etwa durch die Angabe "Exportpreis netto".

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 1 lit. b; UStG § 6a; UStG § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 8 Alt. 3; UStBV § 10 Abs. 1; UStBV § 17a; UStBG § 31 Abs. 1 S. 2; UStG § 14 Abs. 6 Nr. 2;

Gründe

I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) betrieb im Streitjahr 2006 in I einen Handel mit hochwertigen PKW. Im Revisionsverfahren ist noch die Steuerfreiheit von folgenden PKW-Lieferungen an drei Abnehmer streitig: