Die Umsatzsteuerbescheide für 2012 bis 2015 vom 8.2.2018 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18.1.2019 werden dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer der Streitjahre wie folgt herabgesetzt wird: ...€ für 2012, ...€ für 2013, ... € für 2014 und ... € für 2015. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin zu 25,45% und dem Beklagten 74,55% zu auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
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