FG Niedersachsen - Urteil vom 29.01.2014
5 K 160/13
Normen:
UStG § 14; UStG § 14c;
Fundstellen:
BB 2014, 2901

Voraussetzungen für eine Rechnung i.S. des § 14c UStG

FG Niedersachsen, Urteil vom 29.01.2014 - Aktenzeichen 5 K 160/13

DRsp Nr. 2015/49

Voraussetzungen für eine Rechnung i.S. des § 14c UStG

Ein unberechtigter Steuerausweis i. S. des § 14c Abs. 2 UStG setzt nicht voraus, dass die Rechnung alle in § 14 Abs. 4 UStG aufgezählten Pflichtangaben aufweist. Es reicht aus, wenn es sich um ein Dokument handelt, das den Rechnungsaussteller, den (vermeintlichen) Leistungsempfänger, eine Leistungsbeschreibung, das Entgelt und die gesondert ausgewiesene USt aufweist. § 14c UStG enthält demgemäß ggü. § 14 UStG einen eigenständigen Rechnungsbegriff. Eine Rechnung nach § 14c UStG muss nicht alle Voraussetzungen, die § 14 Abs. 4 UStG erfordert, aufweisen.

Normenkette:

UStG § 14; UStG § 14c;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob in einer Rechnung des Klägers vom 24.06.2009 ausgewiesene Umsatzsteuer i. H. v. 43.238,46 € nach § 14 c Umsatzsteuergesetz (UStG) geschuldet wird.

Nach Verbüßung einer Haftstrafe war der Kläger ab September 2008 im Schrotthandelsgewerbe als sogenannter „Schreiber” tätig. Es gab Verbindungen u. a. zu einer Firma X, Schrotthandel.