FG München - Beschluss vom 14.01.2010
14 V 2234/09
Normen:
UStG § 2 Abs. 1 S. 1;

Voraussetzungen für einen umsatzsteuerlich selbstständigen Unternehmer

FG München, Beschluss vom 14.01.2010 - Aktenzeichen 14 V 2234/09

DRsp Nr. 2010/6489

Voraussetzungen für einen umsatzsteuerlich selbstständigen Unternehmer

1. Unternehmer ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Nichtselbstständig tätig sind natürliche Personen nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG, soweit sie in einem Unternehmen so eingegliedert sind, dass sie den Weisungen eines Unternehmers zu folgen verpflichtet sind. Maßgebend ist anhand einer Vielzahl in Betracht kommender Kriterien das Gesamtbild der Verhältnisse. 2. Für Selbstständigkeit sprechen insbesondere die Selbstständigkeit in Organisation und Durchführung der Tätigkeit, das Unternehmerrisiko (Vergütungsrisiko), die Unternehmerinitiative, die Bindung nur für bestimmte Tage an den Betrieb und geschäftliche Beziehungen zu mehreren Vertragspartnern (BFH v. 30.5.1996, V R 2/95, BStBl II 1996, 493). 3. Die sozial- und arbeitsrechtliche Einordnung der Tätigkeit als selbstständig oder unselbstständig ist für die umsatzsteuerliche Beurteilung ohne Bedeutung (vgl. BFH v. 29.7.2003 V B 22/03, BFH/NV 2003, 1615).

1. Der Antrag wird abgelehnt.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

Normenkette:

UStG § 2 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand:

I.